Die Ehe
Die Ehe
Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Wir geben Ihnen gerne Hilfen und Hinweise. Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns:
Rufen Sie an im Pfarramt (09246-264) oder kommen Sie einfach vorbei, Marktplatz 1, in 91257 Trockau.
Folgende Informationen, Hinweise und Vorschläge haben wirfür Sie vorbereitet. Die Übersicht ist dabei ein nützlicher Leitfaden.
- Trauungstermin für die Trauung mit dem kath. Pfarramt vereinbaren
- Pfarrer: Hochzeitspaare aus der Pfarrei können vom Ortsgeistlichen Pfr. Josef Hell getraut werden. Paare aus auswärtigen Pfarreien bringen ihren Geistlichen bitte aus der Heimatpfarrei mit, bzw. suchen sich einen Geistlichen, den Sie bitte im Pfarramt St. Thomas von Aquin melden.
- Ehevorbereitungsprotokoll ist im Pfarramt der Pfarrei zu erstellen, in der Braut oder Bräutigam oder beide wohnen.
- Taufzeugnis (Auszug aus dem Taufbuch) ist in dem Pfarramt zu besorgen, in dem die Taufe stattgefunden hat. Das entfällt, wenn die Wohnsitzpfarrei auch die Taufpfarrei ist.
- Brautleutekurs: bitte Termine und Ort im Pfarramt erfragen
- Brautgespräch: Der Gottesdienstablauf der Trauung (Lieder, Lesungen, etc.) ist mit dem trauenden Geistlichen abzusprechen.
- Lesungen und Fürbitten: biblische Lesung und Evangelium können selbst ausgesucht werden. Fürbitten können selbst erstellt werden. Vorschläge und Vorlagen hierzu beim Brautgespräch erfragen. Die Lesung und die Fürbitten sollten von Lektoren gelesen werden. Vielleicht sind die Trauzeugen, Angehörige oder Freunde bereit dazu.
- Stammbuch bzw. Heiratsurkunde nach der standesamtlichen Trauung zum Eintrag der kirchlichen Hochzeit dem trauenden Geistlichen abgeben.
- Organisten: Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Organisten (Kosten sind mit dem Organisten zu vereinbaren).
- Liedheft für den Trauungsgottesdienst bitte selbst erstellen (Lieder bitte mit Trauungsgeistlichem und Organist frühzeitig abstimmen).
- Liedauswahl und musikalische Gestaltung: Zulässig sind ausnahmslos nur für den Gottesdienstgebrauch geeignete Lieder. Ebenso gilt für die musikalische Gestaltung durch Sänger oder Musiker: dem Anlass entsprechende Auswahl (profane Musik ist nicht zulässig). Musik von CD, DVD, Laptop, etc. ist nicht zulässig. Verstärker für den Gesang eines Solisten bzw. einer Musikgruppe sind nicht nötig. Gerne helfen wir oder die Organisten Ihnen bei der musikalischen Gestaltung.
- Blumenschmuck und Hochzeitskerze: Besonderer Blumenschmuck ist selbst zu organisieren. Blumenschmuck ist möglich nur vor dem Zelebrationsaltar, auf dem Hochaltar, vor dem Ambo, vor dem Marienaltar, Blumenschmuck anden Bänken darf nur angebunden, nicht angeklebt werden und muss trocken sein. An den Ambo darf nichts gehängt werden.
- Messdiener: Wenn Sie in Ihrem Verwandten- oder Freundeskreis Messdiener haben, können diese gerne ministrieren, ansonsten organisiert das Pfarramt Messdiener.
- Reis und Blumen: Wir bitten Sie unbedingt Ihre Gäste darauf hinzuweisen, weder in noch vor der Kirche Reis zu streuen. Zum einen ist es ein heidnisches Fruchtbarkeitssymbol, zum anderen ein Lebensmittel und sowohl bei Trockenheit, als auch bei Nässe entsteht Rutschgefahr. Blumenkinder können gerne vor der Kirche Blumen streuen, aber bitte nicht in der Kirche, da die durch Darüberlaufen entstehenden Flecken sehr schwer zu entfernen sind.
- Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich möglich. Achten Sie bitte darauf, dass nur ein Fotograf tätig ist und dieser dezent arbeitet. Der Fotograf sollte den Altarraum nicht betreten. Gestört wird vor allem das Brautpaar selbst.
Während des Kommunionempfangs ist das Fotografieren nicht gestattet.
Theologisches
Ehe in der Schöpfungsordnung
Gott der Dreifaltige hat den Menschen – in Mann und Frau – geschaffen als Abbild Seiner selbst; so wie Gott in sich Beziehung und Liebe ist, sind Mann und Frau dazu geschaffen, diese bräutliche Liebe in ihrer Liebe abzubilden. Daher kann man hier in gewisser Weise von einer Grundberufung jedes Menschen sprechen. So wie Gott eigentlich EIN Gott in drei Personen ist, so entsteht bei der Ehe von Mann und Frau eigentlich eine neue Einheit, ein neues Wesen, ein Bundeswesen. Daher ist der Ehebund auf Treue ausgelegt, und das Trennen würde einem Zerreißen dieses Bundeswesens gleichkommen. Daher versteht sich in der Schöpfungsordnung Gottes die Ehe auch als unauflöslich.
Ehe als Sakrament – Spiritualität
Die Ehe als Sakrament ist Zeichen, Gnadenquelle und Werkzeug der Heiligung. Die Eheleute schenken einander die Gegenwart Christi und die Erlösergnade des Gekreuzigten. Daher schließt die Ehe auch die Last als Heilsweg mit ein und ist ein mystischer Weg zur Heiligung. Im Glauben dürfen die Eheleute empfangen, was Christus ihnen schenken will, um sie zu wandeln und zu heiligen. Das „tiefe Geheimnis“ (Eph 5,32) von dem Paulus spricht, gilt als Sakrament ein Leben lang und meint das bedingungslose Opfer füreinander und das Bemühen, „jederzeit in der Liebe Gottes füreinander dazusein“ (vgl. Die Feier der Trauung, Herder Verlag).
Erlösergnade
Das Kreuz, das Eheleute tragen, ist nicht nur Last, sondern auch Läuterung vom Egoismus. Es braucht Bereitschaft, den Anderen anzunehmen, wie er ist, aber auch sich selbst wandeln zu lassen. Die Liebe muss erst durch das Kreuz weit werden. Liebe heißt nicht „gerne haben wollen“, sondern „gerne schenken wollen“ – Hingabe. Wer nicht in Treue dabeibleibt, sondern den leichteren Weg geht, bleibt letztlich in sich selbst und wird diese Wandlung nicht erleben. Daher ist die sog. Lebensabschnittspartnerschaft kein zielführender Weg. Auch alles was bitter ist, die Nöte und Bedrängnisse, werden Teil des Ehebundes und führen dazu, dass durch das Umeinander-Leiden die Liebe tief und echt wird. Die Eheleute dürfen gerade in schwierigen Zeiten vertrauen: das Kreuz Christi des Erlösers führt letztlich alles zum Guten.
Heilungsgnade
Der Mensch ist gedacht als Bundeswesen, Mann und Frau gemeinsam sind der Mensch. In der Gemeinschaft von Mann und Frau wird der Mensch erst ganz. Jesus möchte der Schöpfung Heilung schenken, und so werden die Eheleute aneinander ganz, sind einander Geburtshelfer in der Ganzheit. Die Eheleute sind einander aufgegeben, um einander den Dienst der Heilung und Liebe zu erweisen, einander hervorzulieben, einander Ermutigung und Rückhalt zu sein. Eheleute, die ganz in Gottes Gnade verwurzelt sind, können einander Liebe schenken ohne Vorleistung, ohne dass der Partner sich diese Liebe verdienen muss. Sie dürfen einander Sonne der Liebe sein – in der Kraft Jesu – und bereit sein, stets einen neuen Anfang zu machen.
Ehe und Elternschaft
Die Liebe der Eheleute schenkt sich weiter in den Kindern. Eine Liebe, die die Fruchtbarkeit von vornherein ausschließt, ist nicht wirklich bereit zur Hingabe. Kinder sind Teilhabe am Schöpfungswerk Gottes.
Ehe als Abbild der Gemeinschaft in Gott
Auf alle Menschen (Eheleute, Ledige, Zölibatäre) wartet einmal der endgültige Bund der Liebe, der sich in der Ehe und in der Eucharistie vorbereitet, und für den die Ehe hier auf Erden Vorausbild ist. Es wird erfüllte Liebe sein, Himmlische Hochzeit, Ganzhingabe, ewiges Ineinander-fließen, Verströmen. Dieser Bund mit Gott und untereinander wird einmal die unendliche Wirklichkeit für jeden sein. Die Erfüllung wird alles, was wir ahnen, bei weitem übersteigen.
Ehe als Sakrament – rechtliche Voraussetzungen
Für eine sakramentale Ehe müssen die Brautleute getauft und sollten wenn möglich auch gefirmt sein. Die Kirche wünscht ausdrücklich die Vorbereitung durch eine gültige Beichte. Um der Verbundenheit in Christus willen empfiehlt es sich, die Ehe im Rahmen einer Hl. Messe zu schließen und die Hl. Kommunion gemeinsam zu empfangen. Eine Ehe unter Nicht-Getauften ist als Naturrechts-Ehe gültig, aber nicht sakramental. Eine gültige Eheschließung ist auch möglich, wenn nur einer der beiden Partner katholisch ist, d.h. der andere Partner einer anderen christlichen Konfession, einer anderen Religion oder keiner Glaubensgemeinschaft angehört. Die Ehe kommt zustande durch das freie gegenseitige Versprechen – also frei von Zwängen und nicht durch ein Natur- oder Kirchengesetz gehindert. Da die Ehe eine Lebensform in der Kirche darstellt, hat die Eheschließung innerhalb der öffentlichen Liturgie der Kirche und in Anwesenheit von Zeugen stattzufinden.Eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe ist unauflöslich.